Die Schweiz hat sich mit der Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative 2020 für einen indirekten Gegenvorschlag entschieden und gleichzeitig angekündigt, die internationale Entwicklung weiterzuverfolgen. Mit dem VE-NUFG verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Schweizer Regulierung an internationale Standards anzunähern und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Unternehmen sicherzustellen.
SwissHoldings ist der Auffassung, dass die Standortförderung nur dann nachhaltig wirksam ist, wenn sie systematisch auch die Bedürfnisse international tätiger Unternehmen adressiert, die massgeblich zur Wertschöpfung, Innovation und internationalen Vernetzung der Schweiz beitragen. Wir regen deshalb an, die Vorlage im weiteren Prozess so weiterzuentwickeln, dass die administrative Entlastung, die internationale Wettbewerbsfähigkeit, die Bestandespflege bestehender international tätiger Unternehmen sowie die übergeordnete Standortqualität der Schweiz stärker ins Zentrum rücken.
Die administrative Entlastung sowie der verbesserte Zugang zu internationalen Märkten gilt es für die Gesamtwirtschaft, unabhängig der Grösse der Unternehmen, umzusetzen. Entscheidend ist, dass die Digitalisierung klar auf Wirkung und Zielorientierung ausgerichtet und die strukturellen Ursachen der Bürokratie mittels vorgängiger Prozessvereinfachungen aufgenommen und gelöst werden.